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An dieser Stelle finden Sie die Informationen rund um die Antragstellung und Projektabwicklung. Die bereitgestellten Dokumente werden nach und nach ergänzt. Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an, gern auch bereits vor der Antragstellung.
Antragstellung
Grundsätzlich wird eine Vollförderung ohne Ko-Finanzierung durch Dritte bevorzugt. Mittel Dritter mindern unmittelbar den Anspruch auf Förderung durch die PfD Dithmarschen.
Im Regelfall – je nach Art und Umfang des Auftrages befasst sich ein Gremium, das sog. Begleitforum, mit Ihrem Antrag. Es bewertet, in welchem Umfang Ihr beantragtes Projekt mit den Vorgaben und Zielen der Partnerschaft für Demokratie vereinbar ist und spricht ggf. eine Empfehlung zur Förderung aus.
Generell besteht – auch bei positiver Bewertung durch das Begleitforum – kein Rechtsanspruch auf Förderung. Darüberhinaus werden keine Projekte mit Beteiligung von Parteien, Wählergemeinschaften oder vergleichbaren politischen Organisationen gefördert.
Falls Sie den schriftlichen Antrag vorab auch bereits per E-Mail senden möchten, richten Sie diesen bitte an demokratie@dithmarschen.de.
Abwicklung
Wenn Ihr Projekt den Zuschlag bekommen hat, sind eine Reihe Formalien einzuhalten, um die Förderung auch tatsächlich zu bekommen. Die Hinweise und Vordrucke stellen wir hier bereit:
Daneben ist es auch sinnvoll, einen Blick auf die Seite des Bundes, demokratie-leben.de, zu werfen.
Die Logos der Partnerschaft für Demokratie (PfD) wie auch der Fördermittelgeber sind bei allen Veröffentlichungen zwingend mit zu veröffentlichen.
Deren Verwendung und Positionierung müssen vorab mit der PfD abgestimmt werden! (s. a. Merkblatt Öffentlichkeitsarbeit)
Die zu verwendenden Logos werden im konkreten Einzelfall von der Partnerschaft für Demokratie bereit gestellt. Sie werden hier nicht zur Verfügung gestellt.
Die Einhaltung der in den nachfolgenden Merkblättern genannten Bestimmungen ist bindende Voraussetzung für eine Förderung. Entsprechend der Art der Förderung und des Umfangs sind sie Bestandteil des Förderbescheides.
Auch hier gilt: Lieber einmal mehr fragen als keine Förderung bekommen.
- Merkblatt Öffentlichkeitsarbeit
- Verwendungsnachweis (ANBest-P)
- Weiterleitung der Zuwendung
- Merkblatt Vergabe von Leistungen
- Merkblatt Reisekosten
- Merkblatt Reisekosten – abweichende Preisobergrenzen Unterkunft
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
- Auszug aus der Förderrichtlinie des Bundes – nicht zuwendungsfähige Ausgaben
- Zuwendungsfähige Ausgaben
Die nachfolgenden Vordrucke sollen Ihnen die Abwicklung des geförderten Projektes erleichtern. Sollten Sie keine Pauschalförderung erhalten (sh. Bescheid), muss insbesondere der Verwendungsnachweis mit Belegliste und ggf. Kassenbelegen zwingend der PfD vorgelegt werden.